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In seinen Längswänden noch überwiegend aus spätmittelalterlichem Fachwerk. Erbauungszeit dendrochronologisch datiert auf 1511 mit einschneidendem Umbau etwa 1830. Das Gebäude gehört mit dem Corvin''schen (ehemals Muderbach''schen) Hof in einen städtebaulichen und historischen Zusammenhang und gilt als wertvolle Bereicherung des Baubestandes im Umfeld der Torgasse der "Steinernen Pforte".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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