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Giebelständig in den Straßenraum hineinragendes, kleinformatiges Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1765 mit zeittypischer Abzimmerung: an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen einfach verriegelte Mannfiguren mit einem Stiel zwischen Brustriegel und Rähm. Die Giebelseite des Hauses wird durch die weitausgreifenden Streben der Mannfiguren besonders akzentuiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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