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Gebäude mit einfachem konstruktivem Sichtfachwerk aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Ursprünglich als Einhausgehöft erbaut mit der noch ablesbaren Funktionseinteilung von Wohnung, Stall und Scheune. Das Gebäude steht an einer ansteigenden Straßenkrümmung in städtebaulich markanter Lage zwischen Stresemann- und Jordanstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |