Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Jahr 1809 datiertes Fachwerkwohnhaus einer dreiseitigen Hofanlage in einem zeittypisch-konstruktiven Gerüstraster der Bauzeit: an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen doppelt verriegelte 3/4-Streben, die durch einen Stiel zusätzlich gesichert werden. Der Eingang wird von einer zweiläufigen Freitreppe erschlossen. Im hinteren Bereich der Parzelle und gegenüber dem Wohnhaus erheben sich zwei jüngere Wirtschaftsgebäude, die die Anlage zu einem dreiseitigen Hof schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |