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Zweigeschossiges, giebelständig zur Straße orientiertes Fachwerkwohnhaus mit einer Datierung um 1700. An den Eckständern kräftig artikulierte Mannfiguren mit einfachem Riegel und weit ausgreifenden Streben. Die Füllhölzer werden von Taustäben hervorgehoben. Aufgrund seiner Lage und der Bauzeit ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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