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In der Ortsmitte, gegenüber der Kirchstraße befindliche Hofanlage mit deutlicher städtebaulicher Präsenz. Auf der linken Hofseite erhebt sich das Wohngebäude mit einer schlichten Fachwerkkonstruktion des frühen 19. Jh. mit einfach verriegelten Stockwerkstreben in beiden Geschossen. Der hintere Abschluß des Hofes wird von einem stattlichen Wirtschaftsgebäude besetzt. Gegenüber dem Wohnhaus befindet sich ein Stallgebäude, dessen Fachwerkobergeschoß einer Wohnnutzung diente.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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