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Hakenförmig erschlossene Hofanlage mit einem inschriftlich datierten Einhaus aus dem Jahr 1833 mit zeittypischen Gerüstraster aus einfach verriegelten Stockwerkstreben im Wohn- und Wirtschaftsbereich. Im hinteren Bereich der Parzelle schließt eine wenig jüngere Scheune die Parzelle ab. An der linken Hofseite grenzt giebelständig an die Straße eine Scheune mit einem markanten, konstruktiven Fachwerkraster, das an der hinteren Traufseite einsichtig ist. Als eines der wenigen erhaltenen Wirtschaftsgebäude des späten 18. Jh. ist die Scheune aus städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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