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Giebelständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18. Jh. An den Eck- und Bundständern beider Geschosse doppelt verriegelte Mannfiguren mit einem eingefügten Fußband. Fußstrebe und Rähm werden von einem eingestellten Stiel verbunden. Abgeschlossen wird das Haus von einem Krüppelwalmdach. Die Eckständer werden von reichem Flachschnitzdekor hervorgehoben. Das ortsbildprägende Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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