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Hofanlage in städtebaulich ortsbildprägender Lage mit einem Wohnhaus, dessen Fachwerkgefüge über einer ausgeprägten Sockelzone aus doppelt verriegelten Stockwerkstreben in der giebelseitigen Fassade auf eine Bauzeit in die letzten Jahre des 19. Jh. verweist. Dem Hof zugehörig sind zwei mächtige Wirtschaftsgebäude, die sich in traufseitiger Ausrichtung parallel zur Straße erheben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |