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Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1722 an ortsbildprägender Lage mit auffällig gerastertem Fachwerkgerüst. Im Obergeschoß und zu seiten der Eingangstür einfach verriegelte, weit ausgreifende 3/4-Streben mit angezapften Kopfbändern aus kräftigen Hölzern. Zwischen den Mannfiguren reihen sich hohe Stiele aneinander. Im Obergeschoß haben sich Reste von Kratzputz erhalten. An den zur Straßenseite orientierten Eckständern finden sich kräftig eingelegte Taubänder mit schließenden Voluten. Im abschließenden Parzellenbereich erhebt sich eine jüngere Scheune, gegenüber dem Wohnhaus ein Stall in massivem Mauerwerk mit einer Gesindewohnung im Obergeschoß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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