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Traufständiges Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage mit einer inschriftlichen Datierung des Jahres 1786. Das Gerüstgefüge des Gebäudes verfügt über eine regelmäßig angeordnete Struktur, die sich aus doppelt verriegelten Mannfiguren mit eingestelltem Stiel zusammenfügt. Die Eckständer werden von einem Taustab, dessen Enden vegetabil gefasst sind, hervorgehoben. Im Untergeschoß ist die historische Bausubstanz erheblich gestört. Im hinteren Bereich der Parzelle sind Wirtschaftsgebäude jüngeren Datums angesiedelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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