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Wohn-Wirtschaftsgebäude auf einer städtebaulich ausgezeichneten Inselsituation in traufständiger Orientierung. Das Gebäude, dessen Fassade mit Schindeln versehen ist, stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jh. Links ist die Wohnzone angesiedelt, rechts der Wirtschaftsbereich. Aufgrund seiner Lage und seines Alters ist das Gebäude schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |