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Kleinformatiges, inschriftlich in das Jahr 1740 datiertes Fachwerkwohnhaus mit einem jüngeren Anbau im hinteren Bereich. Über einer ausgeprägten Sockelzone steigt das Gebäude zweigeschossig auf, die Fassade wird von einem schlichten, unregelmäßig strukturierten Fachwerkgefüge geprägt: im Obergeschoß einfach verriegelte Mannfiguren, im Untergeschoß Stockwerk- bzw. 3/4-Streben. Die Inschrift benennt einen Schmied als Bauherren. Erwähnenswert ist die historische Eingangstür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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