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In Hinterhoflage befindlicher Streckhof aus dem Jahr 1796. Über einer soliden Sockelzone erhebt sich ein kräftiges Fachwerk in konstruktivem Gefüge aus einfach verriegelten Stockwerkstreben an den Eck- und Bundständern. Im rechten Gebäudebereich schließt ein markantes Wohn-Wirtschaftsgebäude an: im Untergeschoß hohe Toreinfahrt, darüber Fachwerk in kräftigen Querschnitten aus mehrfach verriegelten Streben. Inschrift "Diesen Bau haben durch Gottes Hülf und Beistand erbaut Johannes Kommann und seine eheliche Hausfrau Catharina ... deus ... 1796."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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