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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus aus der ersten Hälfte des 18. Jh. Im Erdgeschoß ist ein Laden untergebracht, im ersten Obergeschoß findet sich eine Verstrebung aus ¾-Streben und einem einfachen Riegel an den Eckständern. Das zweite Obergeschoß verfügt über einfache Streben im Brüstungsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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