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Dreiseitig erschlossene Hofanlage mit einer inschriftlichen Datierung an der Scheune aus dem Jahr 1820. Diese Bauzeit ist auch für das Wohnhaus anzusetzen, dessen hofseitige Fassade verkleidet ist, an der Hausrückseite einsichtiges Fachwerk in konstruktivem Raster. Das Fachwerkgefüge der Scheune stammt aus der Bauzeit, die Ställe im Untergeschoß modern. Gegenüber dem Wohnhaus ein jüngerer Stall in Backsteinmauerwerk mit Gesindekammer im Obergeschoß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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