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Hofreite in Ecklage an der Einmündung der Graf-von-Galen-Straße in die Langgasse. Fachwerkwohnhaus der 1. Hälfte des 18. Jh. von gedrungenen Proportionen, vollständig verkleidet, jedoch nach Fensterstellung und -dimension ohne Beeinträchtigung des Gefüges; vielleicht mit Zierformen wie bei weiteren örtlichen Beispielen. Rechtwinklig anschließende Scheune des 19. Jh., ein kleineres Nebengebäude mit hölzernem Torbau schließt den Hof ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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