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Hofreite an der Kreuzung Graf-von-Galen-Straße/Landstraße, Lage im Ortskern gegenüber der Kirche. Vierseitige Anlage mit Hoftor, verkleideter Scheune des 19. Jh. und verputztem ehemaligen Stallgebäude. Das giebelständige Wohnhaus zeigt im Obergeschoss Sichtfachwerk des späten 18. Jh. als konstruktives Gefüge mit K-förmiger Eckverstrebung. Die Hölzeranordnung im Giebelfeld lässt eine Erneuerung des Dachgeschosses im 19. Jh. erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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