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Nahe der kath. Kirche am Ortsrand freistehende Hofreite überdurchschnittlicher Größe. Wohnhaus und Scheune, beide giebelständig, bilden mit dazwischenliegenden Verbindungsbauten eine lange geschlossene Front. Das um die Mitte des 18. Jh. errichtete Wohnhaus wird durch Fachwerkzier, Andreaskreuze und Profilierungen betont. Traufseitiges Obergeschoss verschiefert (Datum 1893), ebenso die Giebelzone der Scheune. Auffallende Gebäudegruppe als Abschluss der Ortsbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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