Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Hofanlage findet sich zurückgesetzt, auf einem über eine schmale Zufahrt erschlossenen Grundstück inmitten eines Baublocks. Das heute umgebaute Wohnhaus damals genutzt als jüdische Schule, daneben befindet sich in einem schmalen Nebengebäude die vermutlich im 17. Jh. errichtete ehemalige Synagoge Babenhausens, die 1938 aus bis dahin jüdischem Besitz verkauft wurde. Das ursprünglich zweigeschossige Gebäude war im EG massiv, im OG in Fachwerkbauweise errichtet. In dem heute nur noch eingeschossigen Bau haben sich traufseitig zwei drei Rundfenster erhalten, dessen linkes eine Rosettengliederung aufweist. Das in seiner baulichen Grundstruktur erhaltene Gebäude ist aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |