Konfurter Mühle, Wehranlage
Konfurter Mühle, Brücke
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Babenhausen
  • Die Konfurter Mühle
  • Abschlaggraben
  • Außerhalb Babenhausen 1A
  • Außerhalb Babenhausen 1
  • Außerhalb Babenhausen 1B
  • Gersprenz
  • Ohlenbach
Konfurter Mühle mit Wehranlagen
Flur: 11
Flurstück: 166/2, 166/3, 167/1, 168/2, 168/3, 169/2, 171/1, 178/1, 214, 79/1, 87/2, 87/3

Die heute überkommene Konfurter Mühle ist möglicherweise ein Relikt aus einer im Dreißigjährigen Krieg untergegangenen Siedlung Konfurt. Die Mühle, deren Ursprung bis in das mittlere 14. Jh. hinein nachweisbar ist, zählt neben der Stadtmühle zu den wichtigsten Mühlen Babenhausens. Ihr kam die bedeutende Aufgabe der Wasserregulierung der Wehranlagen um die Stadt und dem Schloss zu. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wechselten häufig die Besitzer und erst im 18. Jh. konnte sie wieder wirtschaftlich als Mahl- und Ölmühle betrieben werden. In den 1920er-Jahren kam es insgesamt viermal zu Bränden auf der Konfurter Mühle.

Von der historischen Bebauung ist deshalb nur wenig erhalten, einige Nebengebäude stammen noch aus dem 19. Jh. Im Wasserhaus findet sich noch ein hölzernes Mühlrad. Große historische und wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung haben jedoch die Wehranlagen, die sich westlich und östlich des Anwesens erhalten haben und noch in Betrieb sind. Das westliche Wehr, das den südlichen Abschlag zum Ohlenbach reguliert, zeigt sich als bruchsteingemauerte Rückhaltemauer mit mittigem, gerundetem Pfeiler. Die darüber geführte Stahlbrücke trägt die Hebe- und Senkvorrichtung (Schotts) der beiden Durchlässe (Datierung 1940). Die Streichwehre, die den Hauptfluss der Gersprenz in den nördlichen und südlichen Abschlag teilen, sind inschriftlich auf 1839 und 1850 datiert. Östlich der Mühle wird eine weitere Verbindung zwischen Gersprenz und Ohlenbach durch ein Streichwehr aus Sandstein gebildet. Zum Denkmalumfang gehört auch die einbogige steinerne Brücke über den Ohlenbach, die mit polygonalem Bruchsteinmauerwerk verkleidet ist und Brüstungen aus Bruchsteinmauerwerk mit erhabenen Friesen auf Fahrbahnhöhe und als Handlauf aufweist. Die Wehre sowie die Brücke sind von wirtschafts- und technikgeschichtlicher Bedeutung. Die gesamte Anlage einschließlich der Wasserbauwerke ist aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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