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Traufständiges zweizoniges Wohnhaus innerhalb der geschlossenen Bebauung der Nordseite Langgasse, jedoch von der Straßenflucht zurückgesetzt, so dass ein schmaler Vorgarten verbleibt. Über verputztem Erdgeschoss intaktes Sichtfachwerk der Mitte des 18. Jh. mit Mannfiguren und Brüstungskreuzen. Trotz seiner bescheidenen Ausmaße besitzt das Haus Bedeutung als Beispiel für einen im Dorf seltenen Bautyp ohne landwirtschaftliche Nutzung (Handwerkerhaus).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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