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Das von klassizistischen Formen geprägte Anwesen entstand um 1840 zunächst eingeschossig, begleitet von Seitenbauten, Scheunen, Ställen und Remisen sowie ein Brennhaus, ein Backhaus und ein Brauhaus.
Die Aufstockung des Wohngebäudes erfolgte um 1870. Im Jahr 1875, nach dem Tod der Witwe, übernahmen fünf Erben den sogenannten Rosenhof. Während das Erdgeschoss durch die Familie genutzt wurde, war das Obergeschoss an Offiziere des Dragoner-Regiments vermietet. 1893 ging das Anwesen durch Verkauf an Clemens Brendel aus Mainz, der hier einen Edelmetallhandel betrieb. Nach weiteren Eigentümerwechseln gelangte das Anwesen 1938 an Heinrich Schöberl, der bereits seit 1918 die östlich angrenzenden Produktionsgebäude für seine Firma Cellba (Celluloidwarenfabrik Babenhausen), die Puppen und Spielwaren, nach Kriegsende auch Toilettenartikel, herstellte, besaß. Der Rosenhof wurde für die Verwaltung der Firma genutzt, bis sie 1966 schließen musste.
Die Anlage präsentiert sich mit seinem mittig dominierenden Wohngebäude und den beidseitig angeordneten eingeschossigen Begleitbauten als repräsentativer Firmensitz. Die traufseitig angeordnete Villa wird von einem Schopfwalmdach abgeschlossen und bezieht ihre Wirkung hauptsächlich aus dem Mittelrisaliten mit eigener Verdachung. Strenge Fassadengliederung durch drei Fensterachsen im Mittelbau und zwei Fensterachsen zu beiden Seiten mit einem den Mittelrisaliten vorgelagerten halbrunden Erkervorbau auf der Gartenseite, der im Obergeschoss als Balkon dient. Betonung aller Kanten durch Sandsteinlisenen. Die Seitentrakte sind deutlich einfacher gestaltet und werden ausschließlich durch die Fenster und ihre Laibungen gegliedert. Entlang der Straßenfront grenzt ein ebenfalls eingeschossiger, im rechten Winkel angeordneter Bau das Anwesen ab und bildet einen Hof. Die aufwändig gestaltete Anlage ist als Beispiel der wirtschaftlichen Entwicklung Babenhausens und als Spiegel der sich wandelnden Wohn- und Arbeitsweise ihrer Eigentümer aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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