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Teil der Gesamtanlage:
Ortskern Assmannshausen
Gründerzeitliches Wohnhaus vom Ende des 19. Jhs. in der kleinen Verbindungsgasse zwischen Rheinstraße und Bahnhofstraße; Bestandteil einer geschlossenen Zeile. Wie die benachbarte, schlichtere Bebauung enstand das Haus im Zuge des damals aufstrebenden Gastgewerbes und orientiert sich an städtischen Architekturformen. Zweigeschossig über hohem Sockel, Ziegelfassade mit Sandsteinwerkteilen. Auffallend reich ornamentierte und mit starker plastischer Wirkung gestaltete Fensterumrahmungen. Das aufwendige schmiedeeiserne Aushängeschild weist auf eine ehemalige Gastwirtschaft hin. Neue Schleppgaube. Bestandteil des nach dem Bahnbau neu entstandenen stadträumlichen Gefüges an der Rückseite der Rheinfront.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |