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Rheingau-Taunus-Kreis
Rüdesheim
  • Linngrub
Stauderhanser Heiligenhäuschen
Flur: 35
Flurstück: 109/2

Auch Stauderhauser, Dautershauser oder Dauterhanser Heiligenhäuschen genannt, 1714 erstmals erwähnt. Westlich von Rüdesheim, an der Grenze zwischen der ältesten Rüdesheimer Weinbergslage Rottland und der Lage Oberfeld, die erst 1074 vom Mainzer Erzbischof zur Rodung freigegeben wurde. Vielleicht noch spätgotische Weinbergskapelle (ehemaliges Weinbergshäuschen?) aus dem 15./16. Jh. Kleiner Massivbau mit flachgeneigtem Satteldach, Treppengiebel mit neuerem Kreuz und spitzbogiger Öffnung. Innenraum mit Kreuzgewölbe. Darin seit 1975 eine neugotische Pieta, die seit etwa 1850 östlich von Rüdesheim am Geisenheimer Weg stand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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