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Der umfangreiche Weinbergsbesitz des Mainzer Domkapitels, als Schenkung an das Kloster Disibodenberg erstmals 1108 urkundlich erwähnt und seit dem 16. Jh. unter der Lagebezeichnung Hellenberg bekannt, ging 1803 bei der Säkularisierung an den Herzog von Nassau über und wurde 1866 Preußische Staatsdomäne. 1878 erwarb der preußische Staat aus der Zwangsversteigerung der Freiherrlich von Zwierlein'schen Besitzungen des ehemaligen Klosters Marienhausen auch dessen Weinberge. Nachdem zuvor in der Mainzer und Nassauischen Zeit die Weine im Dominalkeller ausgebaut wurden und unter Preußen die Domänenkellerei Rüdesheim zuständig war, wurde 1924 der Gebäudekomplex der Staatsweinkellerei im Höllenbachtal als „neuzeitliches Kellereigebäude mit Beamtenwohnungen" errichtet. Seit 1946 in hessischem Landesbesitz, wurde der ausschließlich Spätburgunder Rotwein produzierende Betrieb 1990 erweitert und komplett modernisiert.
Im Talgrund unterhalb des Höllenbergs gelegener Bau auf rechteckigem Grundriss mit Bruchstein-Erdgeschoss, verputztem Obergeschoss und Walmdach. Rückwärtig schließt sich die eingeschossige Kelterhalle mit Mansarddach an. Vor dem Hauptbau ein quadratisches Wirtschaftsgebäude mit Zeltdach. Der Gebäudekomplex mit seinen jetzt bewachsenen Fassaden und Schieferdächern fügt sich durch einfache Formen und örtliche Materialien bewusst in die Landschaft ein. Auf dem Gelände zwei hierher verbrachte Grenzsteine.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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