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Teil der Gesamtanlage:
Ortskern Assmannshausen
Kreuz
Nach Sockelinschrift 1762 gestiftet von Anna Krepplin, der vorletzten Äbtissin des Klosters Marienhausen. Das frühere Wegekreuz wurde nach Aufhebung des Klosters an seinen jetzigen Standort neben der Kirche versetzt. Hohes Kruzifix auf geschwungenem Sockel; Kreuz und Korpus aus Sandstein in qualitätvoller künstlerischer Bearbeitung.
Grabsteine
Der Friedhof diente bis 1862 als Begräbnisstätte. Aus früherer Zeit erhalten sind zwei Grabmäler des 17./18. Jhs. in Kreuzform geschweiften Enden, mit Kreuzigungsreliefs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |