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Teil der Gesamtanlage:
Ortskern Assmannshausen
Nach Inschrift auf einer in die Wand eingelassenen Tafel 1906 errichtet. 1953 nach Einstellung der Stromerzeugung Umbau zur Turnhalle. Standort etwas zurückgesetzt hinter dem Rathaus. Winkelförmiger Baukörper aus örtlichem, dunklem Bruchstein-Sichtmauerwerk mit (noch teilweise) schiefergedecktem Satteldach. An einen hallenartigen Bau mit hohen, spitzbogigen Lichtöffnungen, in dem sich ehemals die technische Einrichtung befand, schließt sich ein 1½ geschossiger Wohntrakt an, dem an der Nordseite ein Blendgiebel mit Treppenaufsatz vorgestellt ist. Die gotisierende Formensprache zitiert regionaltypische Motive, jedoch bleiben die Details einfach und schmucklos, so etwa die geraden Fensterstürze aus Beton. Insgesamt ist die Architektur des technischen Zweckbaues bestrebt, sich dem Orts- und Landschaftsbild unterzuordnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |