Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die vor 1401 entstandene, kleine gotische Kirche wurde im 18. Jh. durch Einziehung einer flachen Holztonne, Vergößerung der Fenster und Einbau einer Empore verändert. Umfassende Restaurierung 1897. Nach 1960 Verlängerung des Kirchenschiffes durch modernen Anbau nach Westen, dabei Entfernung der Westwand mit spitzbogiger Tür und schlichtem, gotischem, zweiteiligem Fenster sowie der Holzempore im Inneren. Der Ausbau der Schlossstraße mit Führung über den alten Friedhof bewirkte die heutige beengte Lage der Kirche in einer Straßengabelung in der Ortsmitte.
Rechteckiges Schiff mit 3/8-Chorschluss und Rundbogenfenstern aus verputztem Bruchsteinmauerwerk, Werkstücke aus rotem Sandstein. Über dem Chorteil achtseitiger Dachreiter mit geschweifter Haube und Laterne.
Über dem Innenraum des alten Bauabschnittes Flachtonnendecke aus verputztem Holz. Chorraum nur durch eine Stufe abgesetzt.
Hochaltar (Muttergottesaltar), Anfang 18. Jh., mit Muttergottes um 1700, flankiert von den Heiligen Odilia und Walpurgis, aus Kloster Marienhausen stammend, Schenkung des Herzogs von Nassau 1811.
Barocke Heiligenfiguren: Reliquienbüste Hl. Petronilla, Ignatius, Franz Xaver, Aloisius, Margareta, Apollonia, Johannes, Pietà; Holz, 18. Jh. Einfache, geschwungene Gestühlswangen um 1680, weitgehend erneuert unter Verwendung der ursprünglichen Teile. Schmiedeeiserner Leuchtertisch (Inv. 1965) z. Zt. nicht vorhanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |