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Wohnhaus mit Scheune, beide traufständig an der Ortsdurchfahrt gegenüber der Kirche. Wohnhaus des 17. Jhs. mit massivem Erdgeschoss, darauf Fachwerkobergeschoss mit übergiebeltem Mittelerker und Satteldach; ein Haustyp, der früher auch für Lorch charakteristisch war, dort aber so gut wie nicht mehr erhalten ist. Das Fachwerk wurde bis auf das statisch notwendige Rahmengerüst im späten 18. Jh. weitgehend ausgetauscht und verputzt. Nur am Erker verblieben Reste alten Zierfachwerks mit Schnitzerei an den Eckpfosten (Rundstab mit Voluten) und geschweiftem Brüstungskreuz im Giebel. Diese aus der Erbauungszeit erhaltenen Originalteile (Foto von 1960) wurden bei einer jüngeren Renovierung durch aufgedoppelte Bretter überdeckt und dadurch das in Inventaren seit 1880 als „malerisch" und „bemerkenswert" charakterisierte Haus verändert.
Zugehörige Scheune aus Bruchstein und Backstein mit Fachwerkgiebeln und Satteldach. Baugruppe von städtebaulicher und ortsgeschichtlicher Bedeutung als Rest historischer Bebauung im nahen Umfeld der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |