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Nahe der Kirche gelegenes Wohnhaus des 17./18. Jhs. Angebaute jüngere Wirtschaftsflügel umschließen eine kleine Hoffläche. Traufständiger Hauptbau auf massivem, hochgelegenem Kellergeschoss, dessen Wand sich als Böschungsmauer fortsetzt, mit rundbogigem Eingang in Sandsteingewände. Erdgeschoss teilweise massiv ersetzt, sonstiges Fachwerk ganz verputzt. Der Wert des Hauses liegt hauptsächlich in seiner städtebaulichen Wirkung als Restbestand des historischen Ortskerns mit Beziehung zur gegenüberliegenden Baugruppe Hauptstraße 31 und zur Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |