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Dreibogige Brücke aus Bruchstein (Taunusschiefer) mit abgerundeten, profilierten Wellenbrechern in Haustein und dekorativem Gusseisengeländer, hergestellt in der Michelbacher Hütte. Erbaut in der 2. Hälfte des 19. Jh., in neuerer Zeit an der Nordseite in Beton verbreitert und das Geländer versetzt. Die Stichbogenwölbungen nur an der Südseite sichtbar. Künstlerischer und historischer Wert des Verkehrsbauwerkes aufgrund über den technischen Zweck hinausgehender Gestaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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