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Gusseiserner Pumpenbrunnen, nachträglich zum Laufbrunnen umgearbeitet, vor der Scheune Hauptstraße 31. Pfosten in Form einer kannelierten Säule, Becken in Kelchform. Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgung an der Wende zum 20. Jh., traditionelles Element des dörflichen Straßenbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |