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Vor der Friedhofserweiterung stand das Kruzifix am höchsten Punkt des Friedhofes. Hohes Sandsteinkreuz des 18. Jhs. auf geschweiftem, stark abgewittertem Sockel. Relief-Ornamente von Sockel, Aufsatz und Nische nur noch in Ansätzen erkennbar; Corpus grob überstrichen. Ein früheres Schutzdach mit schmiedeeisernen Verzierungen ist nicht erhalten. Traditioneller Bestandteil der Friedhöfe katholischer Gemeinden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |