Theatersaal
Vincenzstraße 60
Vincenzstraße 60
St. Vincenz-Stift, historisches Foto
Innenraum nach Westen
Innenraum nach Osten
Kirche innen, historisches Foto
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Rheingau-Taunus-Kreis
Rüdesheim
Aulhausen
  • Vincenzstraße 60
St. Vincenz-Stift
Flur: 12
Flurstück: 16/17

1893 gründete Prälat Müller, Direktor der Diözesan-Rettungsanstalt Marienhausen, die Einrichtung zur Betreuung behinderter Jugendlicher durch Dernbacher Schwestern. Seither erfolgte ein kontinuierlicher Ausbau mit Erweiterung zum sonderpädagogischen Zentrum. In einer großangelegten Baumaßnahme wurden 1925-27 die bestehenden Einzelbauten nach Planung der Architekten Gebrüder Hans und Christoph Rummel zu einem Gebäudekomplex zusammengefasst, der neben Gruppenräumen, Heimsonderschule und Krankenstation auch eine Kirche mit darunter gelegenem Theatersaal enthielt und heute den Kern des weitläufigen Stiftsgeländes darstellt.

Kirche und Theatersaal

Die in den nördlichen Trakt eingebundene Kirche ist Bestandteil der drei- bis viergeschossigen, rechtwinklig um einen nach Süden offenen und erhöhten Hof gruppierten dreiflügeligen Anlage, deren Äußeres aufgrund der Einbeziehung älterer Bauten nicht ganz einheitlich erscheint. Fassaden schlicht verputzt, mit kontrastierenden Fenstergewänden aus grauem Stein und Schieferdächern. Turm mit markanter, mehrfach geschwungener verschieferter Haube. Innenraum als dreiseitige Emporenhalle mit überkuppeltem Chor. Unter weitgehendem Verzicht auf schmückende Zutaten beziehen die konstruktiven Elemente wie Stützen und Brüstungen aus Sichtbeton ihre Wirkung aus der handwerklich bearbeiteten, scharrierten Oberfläche. Unter dem Kirchenraum der sog. Theatersaal mit Bühne. Stützenraster und Kassettendecke ebenfalls aus Sichtbeton. Beide Räume zeigen vom Expressionismus beeinflusste schwere, kantige und an Industriebauten erinnernde Formen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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