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Kleines, zweizoniges Fachwerkwohnhaus des 18. Jhs. auf quadratischem Grundriss mit Satteldach. Von der Ortsstraße zurückgesetzt, durch eine kleine Stichstraße erschlossen. Am ehemaligen Zaunweg den südlichen Dorfrand markierend, jetzt von Neubauten umgeben. Intaktes Fachwerk, hofseitig Mannfiguren im Obergeschoss, rückseitig schmucklos, Giebelseite verputzt und verkleidet. Typische Presberger Hausform, Bestandteil der alten Bausubstanz des Ortskerns. Die ehemalige Scheune wurde durch ein neues Wohnhaus ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |