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Hofreite mit Wohnhaus und freistehender Scheune. Ehemaliger Stall als Ruine erhalten, der Hof durch eine Bruchsteinmauer abgeschlossen. Ebenfalls aus Bruchstein die Scheune des 19. Jh. mit doppelter Toreinfahrt und Backsteinbögen. Geschossüberstand und Fensterstellung des verputzten Fachwerkwohnhauses deuten auf einen Bau des 17./18. Jh. hin, eventuell mit Zierformen. Der Dachstuhl erneuert. Als Eingangsbau für den östlich der Bahnlinie gelegenen Ortsteil von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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