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Hofreite in der Ortsmitte. Das giebelständige Wohnhaus erstreckt sich nach einer rückseitigen Erweiterung des 19. Jhs. über drei Zonen. (Die hier anschließende Scheune gehört ursprünglich zu Hofreite Rüdesheimer Str. 2.) Die Fachwerkscheune und ein weiteres Wirtschaftsgebäude begrenzen dahinter die relativ tiefe Hoffläche. Am Wohngebäude ist Fachwerk überdurchschnittlicher Qualität mit regelmäßiger Figuration und umlaufend profilierter Schwelle erkennbar, jedoch unter giebel- und hofseitiger Verkleidung größtenteils verdeckt. Über dem traufseitigen Eingang mit Freitreppe Rest des originalen Türgewändes mit kräftigem Klötzchenfries. Die Inschrift nennt die Erbauer und das Datum der Aufrichtung: „ANTONIUS ZIMER/AGNES ZIMERIN 1771". Die Hofreite ist Bestandteil einer ortsbildprägenden Baugruppe gegenüber der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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