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Umfangreiche dreiseitige Hofreite in Backsteinmauerwerk. Ursprünglich wahrscheinlich durch zugehörige Bauten oder Nachbarbebauung vierseitig geschlossene Anlage. Eine Sandsteinplatte über dem Eingang nennt Erbauer und Datum: Wilhelm Hertling 1883.
Traufständiges Wohngebäude als fünfachsig-symmetrischer Bautyp. Eingang mit Sandsteingewände, Treppe und guter Haustür mit Kassettierung. Die schlichte Bauzier durch friesartig versetzte Steine mit in den Giebeln abgetreppten Blendrahmen wiederholt sich an den Wirtschaftsgebäuden. Einheitliche Stichbogenöffnungen auch der Scheunentore und Hofarkaden. Spätklassizistischer Hoftyp in seltener, wohlerhaltener Einheitlichkeit, von ortsbildprägender Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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