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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlagen Presberg
Südliche Hälfte des traufständigen Doppelhauses Nr. 25/27, dem in Presberg vorherrschenden Haustyp entsprechend. Nach weitgehendem Materialaustausch von Fassade und Dach in der optischen Erscheinung beeinträchtigt, jedoch in den Proportionen im Wesentlichen erhalten. Eine ältere Abbildung zeigt hier reizvolles Sichtfachwerk mit verzierten Brüstungsfeldern im Obergeschoss; eine vorteilhafte Wirkung bei Freilegung ist zu erwarten. Die wohlerhaltene, etwas versetzt zurückliegende Fachwerkscheune mit hölzernem Hoftor des 19. Jhs. geht ebenfalls auf das 18. Jh. zurück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |