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Erbaut 1859 durch Carl Hey, Gutsbesitzer. Damalige Lage östlich außerhalb der Stadt; Entstehung vielleicht in Zusammenhang mit der dortigen Champagnerfabrik. Spätklassizistische Villa, ursprünglich mit breiterer Gartenfront und großzügiger Auffahrt, die um 1920 wegen Bau der Eisenbahnüberführung und der Albertistraße wegfiel. Kubischer Bau mit flachem Walmdach und schlichter Gliederung durch Gurtgesimse und Ecklisenen. Symmetrische Hauptfront mit leicht vorgezogenem, durch Giebelaufsatz betontem Mittelteil. Im Obergeschoss eine Dreiergruppe von Bogenfenstern. Störung der ausgewogenen Proportionen durch später vorgesetzten erdgeschossigen Anbau; gestörtes Umfeld.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |