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Doppelwohnhaus mit Teilung quer zur Firstrichtung und traufseits nebeneinanderliegenden Eingängen mit zweiläufiger Treppe. Stattliches, durch das hohe Satteldach mit kleinem Firstwalm auffallendes Gebäude des späten 17. Jh. mit gutem, jedoch jetzt ganz unter Putz bzw. der Giebelverkleidung liegendem Zierfachwerk. Historische Aufnahmen lassen Mannfiguren mit geschwungenen und genasten S-Streben sowie eine deutlich vorkragende enge Balkenlage erkennen. Damit erinnert das Haus eher an städtische Beispiele, etwa in Idstein, als an die im übrigen Kreis verbreitete einfache ländliche Bauweise und besitzt Seltenheitswert. Die zur Hofanlage zugehörige rückwärtige Scheune und Nebengebäude klein dimensioniert und zum Teil baufällig oder abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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