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Teil der Gesamtanlage:
Adolf-Kohl-Platz
Nach Bauinschrift 1899 errichteter vierachsiger Traufenbau als Bestandteil der um die Wende zum 19. Jh. entstandenen geschlossenen Zeile. Betonung der seitlichen Einfahrtsachse durch ein Zwerchhaus mit abgetrepptem Blendgiebel. Aufwendige Zier der im Sockel- und Erdgeschossbereich durch Quaderung und Fugenschnitt strukturierten Putzfassade durch plastische Fensterumrahmungen, Konsolen und Betonung der Brüstungszone des Obergeschosses in zierlichen, neubarocken Formen. Bis auf die Fenster (Ersatz) detailgenau erhaltener, durch seine handwerklich gute Dekoration auffallender Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |