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1894 erbaut von J. F. Goebel, Baustoffhändler. Traufständiges Wohnhaus mit vier Fensterachsen und rundbogiger Hofdurchfahrt. Fassadengliederung durch architektonische Fensterumrahmungen, im Obergeschoss mit Bogenmotiven. Über der gequaderten Einfahrt Balkon auf reich verzierten Konsolsteinen. Traufzone durch Dekor betont. Satteldach mit Gauben. Bestandteil der als Blockbebauung konzipierten östlichen Stadterweiterung des späten 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |