Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bestandteil des 1897 durch den Baustoffhändler J. Winau erbauten, einheitliche Komplexes Nr. 24/26. Dreigeschossiges Traufenhaus mit Hofdurchfahrt. Nach Freistellung der westlichen Brandwand fehlt hier die städtebauliche Einbindung. Aufwendige, in den oberen Geschossen symmetrische Fassadengestaltung mit rustiziertem Erdgeschoss, Eckquaderung und handwerklich bearbeiteten, verschieden gestalteten Fensterumrahmungen aus Werkstein, darüber Traufgesims auf Konsolen. Moderner Ladeneinbau, neue Gaube.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |