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Bestandteil des 1897 von dem Baustoffhändler J. Winau erbauten einheitlichen Komplexes Nr. 24/26. Über fünf Achsen gestreckter Mittelteil der Dreiergruppe. Gebäudemitte durch einen beiderseits abgerundeten Blendgiebel mit Aufsätzen betont. Putzfassade mit Eckquaderung und Fugenschnitt im Erdgeschoss. Fassadenzier in Formen der Neorenaissance unter Hervorhebung von Fenstergewänden und -verdachungen. Traufgesims über stark dimensionierten Konsolen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |