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Bestandteil der gründerzeitlichen Blockbebauung. Nach Inschrift 1893 errichteter Eckbau an der Einmündung der Kaiserstraße. Betonung der Ecksituation durch polygonalen, schlanken, über die zwei oberen Geschosse reichenden Erker, darüber diagonal gestelltes Zwerchhaus mit Blendgiebel. Fassadenaufbau und -dekoration in Formen der Neorenaissance, etwas zierlicher als bei den Nachbarbauten. Orginale Haustür mit Verglasung und Eisengitter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |