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Wohnhaus von 1894, Bestandteil der (jetzt durch eine Baulücke unterbrochenen) gründerzeitlichen Zeile. Zweigeschossiges, verputztes Gebäude in neuklassizistischen Formen mit dreiteilig-symmetrischer Fassade, deren Mittelachse durch gekuppelte Fenster, ein Zwerchhaus mit Walmdach und dreiteiliger rundbogiger Fenstergruppe hervorgehoben wird. Betonte Brüstungszone, Fenster des Obergeschosses mit Verdachungen. Über dem Eingang an der Westseite das Baudatum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |