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Um 1900 entstandener, aus zwei Hauseinheiten bestehender Kopfbau der gründerzeitlichen Zeile am östlichen Ortseingang von Rüdesheim, der an dieser Stelle heute durch eine Bahnbrücke von dem davorgelegenen Gewerbegebiet getrennt wird. Das aufgrund der Grundstücksvorgabe schmal zulaufende Wohngebäude markiert die Situation durch die turmartige Überhöhung der östlichen Front, die an einen mittelalterlichen Stadtturm erinnert. Fachwerkelemente und durch Quaderung betonte Kanten aus Sandstein verstärken den Eindruck. Zwei Erker – einer davon massiv, einer aus Fachwerk – mit Walmdächern und verschieferten Giebelfeldern lockern die Putzfassade auf. Schmaler Vorgarten mit Einfriedung. Prägnanter Eingangsbau der Vorstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |