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Dreigeschossiges Doppelwohnhaus, 1890 durch den Gutsbesitzer J. Veith erbaut. Voluminöser Baukörper an der Ecke Wilhelmstraße/Gerichtsstraße. Ziegelverblendete Fassade mit feingliedriger Werksteinzier; Gurtgesimse und Fenstergewände variieren geschossweise. Betonung der östlichen Randachse durch schmalhohen Giebel mit Aufsatz. Gauben ebenfalls schmal mit hohen Spitzhelmen. Straßenbildprägender Bestandteil der gründerzeitlichen Blockbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |